Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Miet-, Leih- und Überlassungsverträge,
Vereinbarungen und Angebote, die zwischen der Firma Reinke GbR „Rent-a-Plant“ (im folgenden
„Vermieter“ genannt) und deren Kunden, gleich ob Unternehmer oder Verbraucher, zustande kommen
oder unterbreitet werden.
2. Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend und entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angebote werden
verbindlich bei Bestätigung oder Aufrags-ausführung.
3. Erteilte Aufträge sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Kunde binnen zehn Tage nach
Eingang der Auftragsbestätigung keinen schriftlichen Widerspruch, so gilt der Auftrag/Vertrag als zu den
Bedingungen der Auftrags-bestätigung erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
4. Für jeden Vertragsabschluss bzw. jedes Angebot gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts-
bedingungen. Ausdrücklich widersprochen wird jeglichen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs-
und Lieferbedingungen wider-sprechen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom
Vermieter schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich der am Tag der
Lieferung gültigen Umsatz-/Mehrwertsteuer. Frühere Preislisten verlieren mit Erscheinen neuer Preislisten
ihre Gültigkeit.
2. Es wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt.
3. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach
dem bei der Europäischen Zentralbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der
jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
4. Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Aus der Scheck-
einlösung entstehende Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht
angenommen.
5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausge-
schlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus
derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungs-
verweigerungsrechts oder eine Zurückbehaltungsrechts des Kunden ausgeschlossen.
6. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Ver-schlechterung (z.B. Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens etc.) ein, so ist der Vermieter
berechtigt, die Er-bringung seiner vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten
Vergütung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer ange-
messenen Nachfrist bei Untätigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz zu verlangen.
7. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
§ 3 Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wird die Versendung durch einen
Umstand, den der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tag der Versand-
bereitschaft ab auf den Auftraggeber über.
§ 4 Vertragliche Pflichten und Haftung
1. Der Vertragsgegenstand wird dem Kunden vom Vermieter im vertragsmäßigen Zustand übergeben. Die
Übergabe erfolgt am vertraglich vereinbarten Ort. Der Vermieter sorgt für eine transporttaugliche Ver-
packung des Vertragsgegen-standes. Der Aufbau des Vertragsgegenstandes am vom Kunden
gewünschten Ort erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde hat dem Vermieter bis
spätestens zu Beginn der Mietzeit einen verantwortlichen und vertretungsbefugten Ansprechpartner zu
benennen, der während des Auf- und Abbaus des Vertrags-gegenstandes durch den Mieter und während
der Veranstaltung anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss. Über jegliche Ortswechsel ist
der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2. Der Vertragsgegenstand ist vom Kunden, der Verbraucher ist, unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich und schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Andernfalls ist die
Minderung des Mietzinses, des Nutzungs- bzw. Überlassungsentgeltes ausgeschlossen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf eigene
Kosten in einem vertragsgerechten Zustand zu erhalten. Der Kunde haftete für sämtliche Schäden am
Vertragsgegenstand, einschließlich der Folgeschäden, die durch ihn, seinen Vertreter, seine Mitarbeiter,
Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Dritten oder Gästen verursacht werden mit bis zu 80% des aktuellen
Verkaufspreises. Fehlendes Verschulden ist vom Kunden nachzuweisen. Der Umfang der Schadenersatz-
pflicht des Vermieters ist auf vertragstypische Schäden beschränkt. Die Haftung des Vermieters für ent-
gangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt
weiterhin den Vermieter von allen Schadenersatz-ansprüchen, die von Besuchern einer Veranstaltung, von
mit der Vorbereitung, der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung beauftragten Personen oder
von sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder Gästen des Kunden geltend gemacht
werden, frei.
4. Der Einsatz des Vertragsgegenstandes ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gestattet. Die
entgeltliche Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht
gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, bei unsachgemäßem oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
des Vertragsgegenstandes oder dessen Überlassung an Dritte das Vertragsverhältnis fristlos zu
kündigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den Mietgegen-stand auf Kosten des Kunden an sich
zu nehmen und abzutransportieren. Dem Kunden steht das Widerspruchsrecht des Besitzers nicht zu.
5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter den Vertrags-
gegenstand in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Ort der Übergabe ist der Ort der
Übernahme. Der Transport des Vertragsgegenstandes zum Übergabeort, erforderlichenfalls in geeigneter
Verpackung, erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten. Soll die Übergabe auf Wunsch des Kunden an
einem anderen Ort erfolgen, trägt dieser die entstehenden Mehrkosten.
6. Bei Verschlechterung/Beschädigung oder Zerstörung/Untergang des Vertragsgegenstandes ist der
Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Ist Vertragsgegenstand eine lebende Pflanze, trägt der Kunde
auch im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitige Erkrankung der Pflanze
die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren
Übernahme durch den Kunden zurückzuführen ist. Beruht die Verschlechterung/Beschädigung oder Zer-
störung auf einem Vertreten des Vermieters, ist der Kunde berechtigt, gleichwertigen Ersatz zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Die Haftung des Vermieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
8. Falls nicht anders gewünscht, werden ausverkaufte Sorten durch ähnlich, mindestens gleichwertige Sorten
ersetzt die der bestellten Sorten weitestgehend entsprechen. Bei ausverkauften Größen/Stärken geben
wir Ersatz bis zur nächsthöheren bzw. -niedrigeren Größe/Stärke. Wird kein Sorten- Größenersatz ge-
wünscht, ist dies ausdrücklich bei der Bestellung zu vermerken.
§ 5 Lieferpflichten
1. Im Falle von unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen, wie Seuchen, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder
behördliche Eingriffe verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die
genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. Schadensersatz-
ansprüche kann der Auftraggeber nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pinneberg, bei Privatpersonen ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des
Mieters. Dieser gilt auch für den Scheck- und Urkundenprozess.
2. Es gilt deutsches Recht.
§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Sollte eine der vorstehenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages
unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Regelungen tritt diejenige, die dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.
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