1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Mietverträge, Vereinbarungen und Angebote, die zwischen „Rent-a-Plant“ (im folgenden „Vermieter“ genannt) und deren Kunden zustande kommen.
2. Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend und entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Aufragsausführung.
3. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Auftrag vereinbarten Tarif in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise gelten ab Unternehmenssitz (Rellingen) ohne Transport in Euro.
2. Die für die Berechnung des Mietpreises maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.
3. Der Mietpreis ist bei Anmietung im Voraus zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar.
1. Die Mietpflanzen werden dem Kunden vom Vermieter im vertragsmäßigen Zustand übergeben. Die Übergabe erfolgt am vertraglich vereinbarten Ort. Bei vereinbartem Transport erfolgt die Anlieferung/Abholung bis ebenerdigen Eingang. Aufbau/Abbau der Mietpflanzen am vom Kunden gewünschten Ort erfolgt auf Kosten des Kunden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Boden, den Wänden oder sonstigen Gegenständen, die nicht vorsätzlich durch den Transport verursacht wurden.
2. Der Kunde hat dem Vermieter bis spätestens zu Beginn der Mietzeit einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der während der Anlieferung/Abholung und Dauer der Mietzeit für den Vermieter erreichbar ist. Über jegliche Ortswechsel ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Überlassung der Mietpflanzen an Dritte ist nicht gestattet.
3. Die Mietpflanzen sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich und schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf eigene Kosten in einem vertragsgerechten Zustand zu erhalten. Der Kunde haftete für sämtliche Schäden oder Verlust am Vertragsgegenstand, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragte, Dritte oder Gäste verursacht werden in vollem Umfang (Bis zu 100% des aktuellen Verkaufspreises). Für Versicherung gegen obige Risiken ist der Mieter verantwortlich.
4. Für Weihnachtsbäume gilt zusätzlich: Lametta, echte Kerzen und Spitzen dürfen nicht an den Baum. Diese schädigen den Baum irreversibel und machen den Kunden in vollem Umfang haftbar.
Bei einem Verkauf von Pflanzen bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Vermieters.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pinneberg.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt diejenige, die dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.